Als Deutscher in der Schweiz zu arbeiten, ist ein verlockender Gedanke. Aber ist es auch für mich möglich? Wenn ja, was brauche ich, um in der Schweiz zu arbeiten? Wie sind die Arbeitsbedingungen? Was verdient man und welche Versicherungen brauche ich? Wenn Sie als Deutscher an einem Job in der Schweiz interessiert sind, sollten Sie erst einmal die Grundlagen kennen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie als Deutscher in der Schweiz arbeiten können, was Sie benötigen und welche Steuern, Versicherungen und Urlaubstage Sie erwarten können. Wir betrachten auch das Potenzial der Schweizer Arbeitswelt für Deutsche und wie viele Deutsche in der Schweiz leben und arbeiten. Also lesen Sie weiter!
1. Darf ich in der Schweiz arbeiten?
Grundsätzlich dürfen Deutsche, die in der Schweiz leben, auch arbeiten. Allerdings sind einige Dinge zu beachten.
Für Deutsche, die in der Schweiz arbeiten möchten, gilt die EU-Personenfreizügigkeitsvereinbarung. Diese Vereinbarung gilt für alle EU-Mitgliedstaaten und sie ermöglicht es EU-Bürgern, sich zu einem bestimmten Zweck in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufzuhalten und/oder zu arbeiten.
Der Grundsatz der EU-Personenfreizügigkeitsvereinbarung ist in der Schweiz gesetzlich verankert. Dementsprechend können Deutsche, die in der Schweiz leben, in der Regel eine Arbeit aufnehmen - vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Voraussetzungen. Zu diesen Voraussetzungen gehören u.a. eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
EU-Personenfreizügigkeitsvereinbarung -- Definition
Die EU-Personenfreizügigkeitsvereinbarung ist ein Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das den freien Verkehr von Personen innerhalb der EU ermöglicht. Es wurde im Mai 2004 in Kraft gesetzt und ist eines der wichtigsten EU-Rechtsinstrumente.
Das Abkommen ermöglicht es EU-Bürgern, ohne Visum und Arbeitserlaubnis legal in einem anderen Mitgliedstaat zu leben und zu arbeiten. Es schützt auch die Grundrechte der Bürger und stellt sicher, dass sie in einem anderen Mitgliedstaat dieselben Rechte haben wie in ihrem Heimatland.
Darüber hinaus bietet das Abkommen auch Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Religion, der ethnischen Herkunft, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Auch das Recht auf familiäre Zusammenführung wird geschützt.
Insgesamt hat die EU-Personenfreizügigkeitsvereinbarung dazu beigetragen, dass die EU-Bürger mehr Mobilität und Freiheit haben als je zuvor. Es ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Raums.
Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L)
Für Deutschen, die eine kurzfristige Anstellung in der Schweiz anstreben, stellt die Kurzaufenthaltsbewilligung, auch als „Ausweis L“ bekannt, eine Option dar. Diese Bewilligung erlaubt es, in der Schweiz für maximal 1 Jahr zu arbeiten und zu leben, ohne ein Schweizer Staatsangehöriger zu sein.
Staatsangehörige aus den alten EU-Staaten, der EFTA- und EU17-Staaten können, ohne eine spezielle Bewilligung, im Land selbstständig arbeiten oder von einem Unternehmen im EFTA-/ EU17-Raum für Kurzeinsätze von weniger als 90 Tagen in die Schweiz geschickt werden.
Dazu müssen sie sich vor Aufnahme der Arbeit online registrieren und bei der Wohngemeinde melden. Für Arbeitnehmer, die länger als drei Monate in der Schweiz bleiben, gilt eine Meldepflicht und eine Bewilligung muss beantragt werden. Nach drei Monaten erhalten sie einen L-Ausweis, welcher bis zu einem Jahr gültig ist. Die Verlängerung des Ausweises ist möglich.
Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B)
Der B-Ausweis ist die Aufenthaltsbewilligung für Personen, die ein unbefristetes oder wenigstens 12 Monate dauerndes Arbeitsverhältnis haben. Er hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und wird um weitere 5 Jahre verlängert, sofern die Voraussetzungen dafür weiterhin erfüllt werden. Bei Arbeitslosigkeit von mehr als 12 Monaten kann die Verlängerung auf ein Jahr begrenzt werden.
Ebenso erhalten Menschen, die sich ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz niederlassen möchten und über hinreichende finanzielle Mittel verfügen, sowie Personen, die sich selbstständig machen möchten und dies nachweisen können, den B-Ausweis.
Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten haben einen eingeschränkten Zugang zum Land, erfordern aber ein garantiertes Arbeitsangebot und eine Arbeitsbewilligung. Sie müssen gut qualifiziert sein und für die Stelle niemand aus dem Schweizer Wirtschaftsraum gefunden werden können.
Der Arbeitgeber muss hierzu nachweisen, dass er nach einer einheimischen Arbeitskraft oder einer Person aus dem EU-Raum gesucht hat. Außerdem ist die Zahl der Bewilligungen für Drittstaatenangehörige begrenzt, wobei Spezialisten, Manager und andere qualifizierte Personen die besten Chancen haben.
Grenzgängerbewilligung (Ausweis G)
Der G-Ausweis wird Personen aus EU-/EFTA-Staaten ausgestellt, die in der Schweiz arbeiten und in einem anderen EU-/EFTA-Staat wohnen. Dabei müssen die Grenzgänger:innen mindestens einmal in der Woche an ihren Wohnsitz zurückkehren.
Der G-Ausweis ist für 5 Jahre gültig, sofern ein Arbeitsvertrag unbeschränkt oder länger als ein Jahr gültig ist. Für befristete Arbeitsverträge mit einer Länge von 3 bis 12 Monaten richtet sich die Gültigkeitsdauer der Grenzgängerbewilligung nach der Gültigkeitsdauer des Arbeitsvertrags.
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Wie sind die Arbeitsbedingungen in der Schweiz?
Die Arbeitsbedingungen in der Schweiz sind mit denen in Deutschland vergleichbar. Das Arbeitsgesetz legt eine Wochenarbeitszeit zwischen 40 und 44 Stunden fest. Mehrarbeit wird als Überstunden angerechnet, entweder in Freizeit oder mit einem Aufschlag von 25 Prozent auf den Stundenlohn.
Das Gehalt- und Lohnniveau in der Schweiz ist höher als in ihren Nachbarländern. Es gibt jedoch keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Stattdessen werden meist Löhne nach dem Dienstaltersprinzip bezahlt.
In manchen Branchen existieren Gesamtarbeitsverträge, in denen die Lohn- und Gehaltsregelungen für alle Arbeitnehmer:innen festgelegt sind. Urlaubsansprüche liegen bei mindestens vier Wochen im Jahr, wobei Arbeitnehmer:innen unter 20 Jahren sogar 5 Wochen Anspruch haben.
Wie viele Deutsche leben und arbeiten in der Schweiz?
Es befinden sich derzeit mehr als 300.000 Deutsche in der Schweiz und es kommen jährlich über 60.000 Grenzgänger:innen hinzu, die zum Arbeiten über die Grenze pendeln.
Welche Versicherungen brauche ich?
Nach Einwanderung in die Schweiz oder nach Beginn einer Beschäftigung müssen Arbeitnehmer:innen innerhalb von drei Monaten eine Krankenversicherung nachweisen. Diese ist vollständig vom Arbeitnehmer:innen selbst zu tragen, die Kosten sind jedoch geringer als in Deutschland.
Behandlungen in Deutschland sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für Grenzgänger:innen ist eine Krankenversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz KVG verpflichtend. Mit dem Formular E106 können Behandlungen in Deutschland weiterhin ohne zusätzliche Kosten in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich ist eine private Haftpflichtversicherung in Verbindung mit einer Hausratversicherung notwendig. Diese wird von vielen Vermieter:innen gefordert und sorgt für finanzielle Sicherheit bei Schäden gegenüber anderen Personen. Es ist sinnvoll, diese in der Schweiz abzuschließen.
Welche Steuern zahlen Arbeitnehmer:innen in der Schweiz?
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern müssen Arbeitnehmer in der Schweiz nur eine geringe Steuerbelastung tragen. Diese variiert je nach Wohnkanton und -gemeinde, liegt aber im Durchschnitt bei 33,83%. Grenzgänger:innen zahlen lediglich eine Quellensteuer in Höhe von 4,5%, während die Einkommensteuer an das Finanzamt im Wohnland entrichtet wird. Die Mehrwertsteuer ist in der Schweiz deutlich niedriger als in Deutschland, sodass die Belastung für Arbeitnehmer weiter minimiert wird.
Wie viele Urlaubstage hat man in der Schweiz?
In der Schweiz können Arbeitnehmer:innen mindestens vier Wochen im Jahr Urlaub beanspruchen. Unter 20-Jährige haben sogar ein Recht auf einen Mindesturlaubsanspruch von fünf Wochen.
Fazit: Lohnt es sich in der Schweiz zu arbeiten?
Die Schweiz ist dank ihrer vergleichsweise höheren Löhne und ihrer ähnlichen Kultur und Sprache ein sehr lohnendes Ziel für Menschen, die im Ausland arbeiten möchten. Insbesondere für Grenzgänger:innen, Aufenthalter:innen oder Zuzügler:innen lohnt sich die Arbeit im Land, da der durchschnittliche Lohn erheblich höher ist als in den Nachbarländern. Zudem sind kulturelle und sprachliche Barrieren sehr gering.
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Festnetz +41 44 821 47 28
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Brobst Martina (Montag, 28 August 2023 21:11)
Guten Tag Miteinander,
meine Tochter hat ein Angebot von einer Kommunikationsagentur für eine Teilanstellung 30% als Grafikdesignerin für 2 Jahre. Die Agentur empfliehlt für die Formalitäten eine deutsche Treuhänderin zur Abwicklung der Formalitäten. Die Tochter bleibt in DE wohnhaft und benötigt keinen Wohnsitz in der Schweiz, da sie überwiegend im Homeoffice tätig sein würde.
Frage hierzu: Welche Anträge kommen auf sie zu und macht es Sinn hier einen Treuhänder/in oder Steuerberater/in hinzuzuziehen? Es wäre hilfreich, wenn sie einen Tipp hierzu geben könnten.
Besten Dank vorab und herzliche Grüße
Martina Brobst